Metalldetektor Gesetz: Wo darf man mit einem Metalldetektor suchen?


Ist ein Metalldetektor legal?

Die erste Frage der meisten Interessierten am Sondeln ist: Ist ein Metalldetektor in Deutschland erlaubt? Könnte es also sein, dass ein Metalldetektor illegal ist? Die Antwort ist eindeutig: Nein! Der Kauf, Besitz und die Nutzung von Metallsonden ist in Deutschland nicht verboten. Es ist also die Suche mit Metalldetektor erlaubt. Es gibt aber einige Regeln und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. 


Darf man mit einem Metalldetektor suchen?

Für die Suche mit einem Metalldetektor nach Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern braucht man in Deutschland keine Lizenz-, Such- oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege. Die grundsätzliche Suche mit dem Metalldetektor, also Sondeln ohne Genehmigung, ist in ganz Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) erlaubt. Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus. Ist ein Metalldetektor in Deutschland erlaubt? Ja, die Verwendung von Metalldetektoren ist grundsätzlich erlaubt.

Einige Beispiele: Wenn man einen Suchauftrag bekommt, weil jemand das Handy oder einen Schlüssel verloren hat, ist das Ziel der Suche das Handy oder der Schlüssel – dazu braucht man keine Genehmigung. Sucht man auf einem Spielplatz im Sandkasten nach verlorenen Euros, ist dazu keine Genehmigung nötig. Darf man mit einem Metalldetektor auf Spielplätzen suchen? Ja, aber die Erlaubnis des Eigentümers muss eingeholt werden.



Wo darf ich in Deutschland nicht sondeln?

Im Kontrast zu den bisherigen Ausführen, gilt folgende Regel: „Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten (Metallortungsgeräte) mit dem Ziel, Denkmäler, insbesondere Bodendenkmäler, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der (obersten) Denkmalschutzbehörde.“

Die Frage, wo sondeln erlaubt ist, ist also immer vom konkreten Suchort abhängig. Sprich: darf man überall sondeln? Nein! Ob die Metalldetektor Suche erlaubt ist, hängt davon ab, ob es sich beim Suchgebiet um Boden- und Kulturdenkmäler handelt.

Mit Boden- und Kulturdenkmälern sind z.B. gemeint: Burgen, keltische und römische Anlagen, Grabhügel und andere archäologisch bedeutsame Orte. Darf man im Wald sondeln? Das Graben auf Ackerflächen, Wiesen, Weide, Wald oder anderen Bodentypen nach Kulturdenkmälern oder Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig und nur mit einer Nachforschungsgenehmigung erlaubt. Suchen nach Bodendenkmälern ohne Nachforschungsgenehmigung ist verboten und wird bei Nichtbeachtung verfolgt! Ohne Nachforschungsgenehmigung ist man auf Äckern, Wiesen, Weide und Wald in der Beweispflicht, nicht nach einem Bodendenkmal zu suchen. Warum ist es verboten im Wald zu sondeln? Wegen der möglichen Zerstörung archäologisch wichtiger Fundstätten und aus Naturschutzgründen. Wo darf man ohne Genehmigung suchen? Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten ist generell verboten. Meiden Sie auch eingesäte Felder, Anpflanzungen und Schonungen.


Wo darf ich in Deutschland sondeln?

Wo man mit einem Metalldetektor suchen darf: Das Graben wird an den meisten öffentlichen Stränden, Spielplätzen, öffentlichen Sandplätzen, öffentlichen Wegen, Parkanlagen, Festwiesen, Liegewiesen in und an Badeseen und im und am Meer geduldet, wenn Sie eine Erlaubnis des Eigentümers haben.

Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen, auf denen Kampfmittel und Munition vorhanden sein könnten oder bekanntermaßen vorhanden sind, ist verboten (siehe auch: Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz). 

Machen Sie Funddokumentationen von möglichen archäologisch interessanten Funden – ansonsten verlieren Funde ohne genaue Ortsangaben ihren wissenschaftlichen Wert! Notizen über Ihre Funde – Wo, Wann, die Fundumstände, Bilder etc. sind sehr wichtig! Sehr wichtig ist auch die Standortbestimmung der Funde mit GPS oder einem GPS-fähigen Smartphone. Melden Sie alle historisch interessanten Funde Ihrem Museum. Sie sind verpflichtet, alle kulturhistorischen und archäologische Bodenfunde dem zuständigen Denkmalamt zu melden. Schatzfunde müssen sofort der Denkmalbehörde gemeldet werden. Was passiert, wenn man in Deutschland einen Schatz findet? Diese müssen sofort der Denkmalbehörde gemeldet werden. Geben Sie alle nicht-denkmalgeschützten Funde im Wert von mehr als 10 Euro pro Gegenstand bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) ab. Falls sich kein Eigentümer meldet, werden Sie nach sechs Monaten Eigentümer der Funde oder Sie bekommen den gesetzlich zugesicherten Finderlohn.


Was passiert, wenn man mit Metalldetektor erwischt wird?

Dies hängt hochgradig von der konkreten Situation ab. Wird nachgewiesen, dass die Absicht vorlag, historisch relevante Gegenstände zu finden oder wenn auf Boden- und Kulturdenkmälern gesucht wird, können strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein. Aufgrund der Aufklärung der Kunden und der Vernunft der meisten Sondler sind uns allerdings kaum Fälle bekannt, wo es tatsächlich zu einer Strafverfolgung gekommen ist.


Umgang mit Munition und Kampfmitteln: Gefährliches Hobby Metalldetektor?

Graben Sie immer vorsichtig und mit Bedacht. Stoßen Sie bei Ihrer Suche trotzdem auf mögliche Fundmunition/Kampfmittel, dann:

Belassen Sie diese unbedingt am Fundort, ohne sie weiter zu berühren. Lassen Sie die Finger von Objekten, die Ihnen unbekannt/verdächtig vorkommen. Gefundene Munition und Waffen niemals mit nach Hause nehmen! Markieren Sie den Fundort. Rufen Sie die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst (KMRD) an. Wer Kampfmittel ohne Erlaubnis in Besitz nimmt, kann sich strafbar machen. Stoßen Sie bei Ihrer Suche auf menschliche Gebeine, rufen Sie die Polizei an! Lassen Sie Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen mit einem Metalldetektor auf die Suche gehen und Funde ausgraben. Also: Ist die Suche mit Metalldetektor für mein Kind erlaubt? Ja, aber nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.


Was muss ich als Sondler beachten?

Als Schatzsucher mit Metalldetektor sollten einige inoffizielle Metalldetektor Regeln beachtet werden. So zeigt man den nötigen Respekt gegenüber den Eigentümern des Suchortes, den Mitmenschen, Wildtieren und der Umwelt. Machen Sie gegrabene Löcher immer wieder zu, so vermeiden Sie Unfälle und Ärger. Sammeln Sie den gefundenen Müll und werfen Sie diesen in einen Mülleimer (aktiver Umweltschutz durch Entmüllung). Schützen Sie auch sich selbst vor gesundheitlichen Risiken. In Deutschland gibt es z.B. ein hohes Risiko auf Zeckenbisse (Lyme-Borreliose und FSME-Infektionen).

Denkmalschutzgesetz und Nachforschungsgenehmigung: Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Einen Überblick über die bestehenden Denkmalschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern bieten die Seiten:

wikipedia.org/wiki/Denkmalschutzgesetz

wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz

Schauen Sie unter dem jeweiligen Paragraphen für „Nachforschungen“ nach, wer für die sogenannte Nachforschungsgenehmigungen zuständig ist. Sie schreiben dieser Stelle einen Antrag per Post oder E-Mail.


Wie umzugehen ist mit einem archäologischen Fund: Das Schulungsprogramm.

Archäologische Funde verlieren den wichtigen Teil ihrer Aussagekraft über die Geschichte, wenn Sie aus ihrem Kontext, dem Erdboden gerissen werden. Außerdem sind sie meist zerbrechlich und müssen umgehend sachgerecht behandelt werden, weil sie sonst zu zerfallen drohen. Ein Sondengänger muss also wissen, dass er einen archäologischen Fund entdeckt hat, wie er damit umzugehen hat, wem er den Fund zu melden hat und vieles mehr. Ein Sondengänger soll sich zuerst schlau machen und lernen über die archäologische Denkmalpflege, bevor er mit seinen Metalldetektor suchen geht. In manchen Bundesländern gibt es darum ein sehr hilfreiches Schulungsprogramm. An der Teilnahme an diesen Programmen hängt auch die Berechtigung für eine Sondengänger-Genehmigung. In Niedersachsen gibt es z.B. ein Schulungsprogramm, bei dem Teilnehmer einem zweitätigen Theoriekurs zum Einsatz von Metalldetektoren zur Suche nach Bodendenkmalen folgen. Nach einer Einführung in die Belange der archäologischen Denkmalpflege, rechtlichen Grundlagen und Gefahren durch Kampfmittel im Boden wird auch die Zusammenarbeit von Facharchäologie und Sondengängern erörtert. Weitere Themen sind die Handhabung von analogen und digitalen Karten, die Einmessung, Verpackung und Fundinventarisierung sowie die Meldung der Funde. Darüber hinaus werden Suchstrategien diskutiert und Bestimmungsübungen angeboten. Nach der Teilnahme am Theoriekurs ist ein darauf aufbauender eintägiger Praxiskurs vorgesehen. Der Kurs endet mit einer Teilnahmebestätigung, mit der eine Nachforschungsgenehmigung beantragt werden kann. Damit hat man dann seine Metalldetektor Genehmigung oder auch Metalldetektor Lizenz. Was kostet eine Genehmigung zum Sondeln? Die Kosten der Sondelgenehmigung ist abhängig vom Bundesland.

Eine denkmalrechtliche Nachforschungsgenehmigung ist ein offizielles schriftliches Dokument. Sie enthält wesentliche Bestandteile:

• Die genaue Bezeichnung des Suchgebietes

• Eine Karte, die das Suchgebiet wiedergibt

• Eine Frist, bis zu der die Genehmigung gültig ist

• Die Verpflichtung, die Genehmigung beim Sondengehen mit sich zu führen


Muss man seine Metalldetektor Funde abgeben?

Wer Dinge findet, deren Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann, darf sie behalten. Allerdings nur zur Hälfte, denn die andere Hälfte steht dem Grundeigentümer zu. Dies ist geregelt in Artikel 984 des BGB. Funde von großer herausragender wissenschaftlicher Bedeutung können allerdings im Einzelfall vom Land einbehalten werden. Hier greift das sogenannte Schatzregal. Der Finder soll dann eine Belohnung erhalten, wenn er gemäß den gesetzlichen Vorgaben gehandelt hat. Die Schatzregalregelung wird tatsächlich nicht oft angewendet.


In welchen Ländern ist sondeln erlaubt?

Gerade Urlauber interessieren fragen sich hinsichtlich des Urlaubslandes oft: darf ich mit einem Metalldetektor suchen? Wo das Sondeln erlaubt ist, hängt immer vom Land ab und lässt sich oftmals nicht pauschal sagen. In den meisten Ländern ist die Schatzsuche mit Metalldetektor grundsätzlich erlaubt, aber wie in Deutschland herrschen einige Regeln, die zu beachten sind. Wenden Sie sich am besten an die Denkmalschutzbehörden oder vergleichbare Einrichtungen in den entsprechenden Ländern. Die Frage „Kann ich einen Metalldetektor mitbringen im Flugzeug“ ist ebenso nicht eindeutig zu beantworten, hierfür wenden Sie sich am besten an die Zollbehörde des Zielstaates. Länder mit relativ entspannten Regelungen sind zum Beispiel Großbritannien oder Dänemark. Auch in Holland ist es erlaubt zu Sondeln. In diesen Ländern können die interessanten Funde einfach per App oder Website gemeldet werden und es ist keine Genehmigung erforderlich.


Schatzsuche in Gewässern mit Bergemagneten: Ist Magnetfischen erlaubt?

Magnetfischen, also das Suchen und Bergen von metallischen Gegenständen aus Gewässern mithilfe eines starken Magneten, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch wichtige gesetzliche Vorgaben zu beachten. In vielen Bundesländern ist Magnetfischen genehmigungspflichtig, besonders wenn die Gewässer unter das Denkmalschutzgesetz fallen. Das bedeutet, dass eine Erlaubnis der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.

Darüber hinaus ist das Magnetfischen in Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und auf Verdachtsflächen mit möglichen Kampfmitteln streng verboten. Auch ist es notwendig, die Eigentümerrechte zu respektieren und für private Gewässer die Zustimmung des Eigentümers einzuholen. Bei der Entdeckung von Kampfmitteln oder gefährlichen Gegenständen muss unverzüglich die Polizei oder der Kampfmittelräumdienst informiert werden.

Zusammengefasst: Magnetfischen ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt, erfordert jedoch oft eine Genehmigung und das Einhalten spezieller Regelungen.


Link zur Schatzregalregelung: de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal

Die Deutsche Sondengänger Union (DSU): Als Schutzgemeinschaft der Sondengänger gibt es die Deutsche Sondengänger Union (DSU): www.dsu-online.de

Stand 07/2024. Wir haben diese Informationen nach intensiver Recherche zusammengestellt. Gesetze und Regelungen können sich jedoch jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr und Haftung. Bitte informieren Sie sich daher im Zweifel bei den lokalen Behörden oder unter den angegebenen Links.